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Ausnahme für einen Jūgo Erben

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Ausnahme für einen Jūgo Erben

Beitragvon Fumei Uzumaki » Sa 2. Mai 2015, 18:59

Hiho Staffteam,
Ich stelle hiermit eine Doppelausnahme für einen neuen Charakter. Eine Doppelausnahme wegen der Tatsache dass mein neuer Char einmal über hundert Jahre alt ein soll und zum zweiten soll er ein Erbe von Jūgo aus dem Manga sein. Sprich er soll eine DNA Veränderung haben. Da ich an meinem Oinin keinen Spaß habe und diesen wohl aufgeben will möchte ich dieses Konzept Bewerben, es schwirrt schon etwas länger in meinem Kopf herum und jetzt wollte ich erstmal die Anfrage stellen ob es überhaupt möglich wäre. Für verbesserungsvorschläge bin ich natürlich offen und auch dankbar.

Zum Charakter selbst, er soll wie gesagt schon über hundert Jahre alt sein und teilweise Erinnerungen von dem original Jūgo besitzen. Original weil dieser Charakter ein Klon sein soll um zu erklären wie er dessen Fähigkeiten besitzen kann.
Er sollte eigentlich eine Art Backup des Originals für Orochimaru sein um zu verhinder dass mit dem echten Jūgo auch dessen Fähigkeiten und DNA verloren geht. Der Klon soll in einem geheimen Labor gezüchtet werden und nur zwischendurch wach sein damit ich etwas zur Story schreiben kann. Wärend Orochimaru später dazu gezwungen war das Labor aufzugeben soll er seinen Klon zurückgelassen und den Eingang verschüttet haben. Ab diesem Zeitpunkt wäre der Char dann 20 und durch eingreifen eines Notfallprotokolls würde er in eine Art Koma gebracht werden um zu erklären warum er noch lebte wenn er dann ins RP einsteigt.

Besonderheit

Jūgo Erbe (Sennika)
Die Fähigkeit von Jūgos Clan der inzwischen komplett ausgestorben ist nennt sich Senninka. Mit dieser Fähigkeit ist der Anwender in der Lage passiv Naturchakra aufzunehmen um seinen Körper in zwei verschiedene Verwandlungsstufen zu bringen welche seine Körperlichen Attribute erhöhen. Ausserdem erlaubt dieses Erbe Chakra von anderen Personen oder Quellen zu spühren und zu unterscheiden.

Stufe 1 (Teilverwandlung)
Bei der ersten Stufe ist es dem Anwender möglich Teile seines Körpers mithilfe des Naturchakras zu verändern, so kann er zum Beispiel seinen Arm zu einem massiven Klumpen umformen und am Unterarm eine Art Chakrabooster ausbilden um die Durchschlagskraft und Geschwindigkeit seiner Schläge um einiges zu erhöhen. (Stärke und Geschwindigkeit wird durch Jutsu definiert) Ohne die Teilverwandlung seiner Gliedmaßen wird die Stärke und Geschwindigkeit von Jūgo um 100% erhöht.

Stufe 2 (Komplette Verwandlung)
Bei der zweiten Stufe verwandelt sich der gesammte Körper des Anwenders und wird um einiges massiver. Einfache Angriffe bis zu einer Stärke von 4 steckt die klobige Haut einfach weg. Auch in dieser Form kann Jūgo Teile seines Körpers zu massiven Klumpen ausbilden um seine Angriffe zu verstärken. (Stärke und Geschwindigkeit wird durch Jutsu definiert) Ohne die Teilverwandlung seiner Gleidmaßen wird die Stärke und die Geschwindigkeit von Jūgo um 200% erhöht.

[hr]

Die ganze Sache ist bei weitem noch nicht fertig ausgearbeitet und ich würde dann gerne mit dem zuständigen Mod alles weitere besprechen um nichts unfertiges in die BW zu stellen falls die Ausnahme angenommen wird. Es fehlen zum Beispiel noch die Nachteile und die Prozente sind auch nur grob angepeilte Richtlinien
Hoffe ich konnte meinen Grundgedanken vermitteln und es reicht aus um darauf aufzubauen.

Gruß Marcel

Edit: Das Wichtigste hätte ich jetzt fast vergessen. Die gesammten Fähigkeiten bis auf das Chakra zu spüren hätte der Char am Anfang noch nicht und müssten inrpg ausgespielt werden.
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Re: Ausnahme für einen Jūgo Erben

Beitragvon Toshiro » Fr 29. Mai 2015, 21:51

Ist zwar schon ne weile her, aber in dieser Modkonvi haben wir die Ausnahme mit den genannten Gründen abgelehnt.
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