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Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Mo 8. Jul 2013, 16:35
von Eiki Oniro
Hallo lieber Staff ^^

Ein Thema das schon vor ein paar Wochen schonmal aufgekommen ist, aber von Seiten des Staff nichts umgesetzt wurde.
Nämlich Einwortgenjutsu, also Genjutsu die allein schon durch ein einziges Wort gewirkt werden.

Und das Ding ist, es gibt eine eindeutige Regelung dazu die nicht immer eingehalten wird.

§2.4.3 Statistikwerte -> Genjutsu

Regelwerk hat geschrieben:Genjutsu 10 -> Die Meisterung aller Illusionen. Nicht jeder kann solch ein Wissenspektrum um die Genjutsus aufbauen. Der Shinobi erkennt nun sofort jegliche Illusion, in der er gefangen wird, egal welches Ranges und der Art und Weise. Ausnahme hierfür bilden Genjutsu, die durch ein Kekkei Genkai oder einer Besonderheit verstärkt werden. Was jedoch eine viel mächtigere Fertigkeit ist, die einen mit solch einen Wert zu gute kommt, wäre wohl dass in Genjutsu nun keine Grenzen gesetzt werden. Man braucht nun sehr kleine und unentdeckbare Medien, um Genjutsus zu wirken, wie allein ein Blick des Gegners auf den Anwender oder das Aussprechen eines einzelnen Wortes, um den Feind in das Genjutsu zu fangen.


Somit geht aus den Regeln eineindeutig hervor das Einwortgenjutsu erst ab Gen10 gewirkt werden können.
Jedoch wurde dem (Mod-)Chara Katashi Hozuki ein solches Jutsu ("Machtwort: Stopp!") mit Gen7 angenommen.

Ich würde darum bitten es auch den Regeln entsprechend umzusetzen das Direkte Einwortgenjutsu immer Gen10 als Vorraussetzung haben müssen. Sollte der Chara diesen Wert nicht haben kann er das Jutsu eben entsprechend nicht verwerden, oder muss es zu einem Mehr-WortGenjutsu umschreiben, Dass Jutsu wie "Machtwort Stopp!" also entweder Gen 10 als Vorraussetzung bekommen oder zum Wirken eben mehr Wörter gesprochen werden müssen. (z.B.: "Bleib jetzt stehen!")

Zudem geht aus der Beschreibung des Ranges hervor, dass das wirken von Genjutsu mit einem Wort sogar eine besondere Fähigkeit des Genjutsuka ist, die er auch auf niedere Ränge dann anwenden kann. So müssen EinWortgenjutsu auch nicht unbegingt S-Rans sein sondern können eben auch jeden Anderen rang haben, je nach Außmaß und Chakraverbrauch, nur muss auch bei E-Rang-Einwortgenjutsu entsprechend Gen10 als Vorrausssetzung angegeben werden.

Dieses Thema wurde vor etwas Zeit übrigens von mehreren Usern gestellt.

So far
Euer Rico

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Mo 8. Jul 2013, 16:45
von Tia Yuuki
Da brauchst du nicht einmal einen Charakter suchen. Es gibt auch diverse Genjutsus in der allgemeinen Genjutsuliste, die über nur ein Wort wirken (sie zB das Genjutsu "Versinken" wo nur das Wort "Versinke" gesagt werden muss. Oder das D-Rang Jutsu "Krähenkönig.) Nach meiner Erinnerung lief auch das D-Rang Genjutsu der Höllendarstellung über das Wort "Hölle" nun braucht es scheinbar gar keine Basis mehr. Weder eine Klang, ein Wort, eine Berührung, ein Blick oder Fingerzeichen. Das Jutsu der Höllendarstellung kann scheinbar neuerdings einfach so gewirkt werden. xD

Also da muss einiges überarbeitet werden.

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Mo 8. Jul 2013, 22:00
von Riri Luna
Ich werde es in der Modkonvi ansprechen und dann wird es schnellt möglich überarbeitet werden.

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Do 3. Okt 2013, 03:29
von Tsubaki Sura
Thema leider immernoch aktuell :) Jutsu wie "10000 Meilen unter dem Meer" nach wie vor noch nicht überarbeitet.

LG
Rico

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Do 3. Okt 2013, 08:08
von Minato Uzumaki
Enrico, ganz ehrlich? Schau dir mal an wie das Staffteam noch vor einigen Wochen aussah? Wir hatten nicht die Kapazitäten überhaupt außerhalb von Bewertungen die alle ohne Verzögerung abliefen etwas zutun. Das Thema wurde nicht vergessen, es steht nur auf der To-Do weiter hinten als wesentlich wichtigere Dinge, wie z.B die Überarbeitung des Regelwerkes.

Wir gehen hier nach einem Prioritätssystem, das was mehr User betrifft wird auch am Ende eher fertig sein. Einen Mod Konvi Beschluss zum Thema habt ihr ja sicher.

LG Chris
aka Minato

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Do 3. Okt 2013, 09:14
von Tia Yuuki
Einfach n bisschen chilln. Die Beine hochlegen und abwarten und Tee trinken. Passiert schon noch alles. Und notfalls isses immer besser (gerade bei sowas) wenn man n Staffmitglied privat mal anschreibt und fragt: Hey, wie siehts denn damit aus. Anstatt gleich wieder in so einer Art Kritikthread "rumzumeckern". :P

LG,
Fili

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Do 3. Okt 2013, 11:12
von Laren Fan
Na ein Glück hat er nur freundlich daraufhin gewiesen, dass da halt noch was fehlt. Sonst wäre mit Sicherheit wieder ein totaler Shitstorm losgebrochen...
Irgendwann wird alles gemacht, auch wenn es ein wenig länger dauert. Aber ich denke kurz draufhin weisen, dass da halt noch was ist, sollte wohl nicht allzu schlimm sein, immerhin kann man in die To-Do-List des Staffs nicht reinspicken.

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Do 3. Okt 2013, 13:59
von Tia Yuuki
Kann ich auch nicht, Tina ;)

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Do 3. Okt 2013, 14:02
von Minato Uzumaki
So bevor sich nun alle wieder hoch schaukeln, der Hinweis ist natürlich angekommen, nur ist denke ich dieser Thread dafür nicht geeignet um zu erfragen wie es mit einer bereits besprochenen Regelung , bzw. dessen Eintragung aussieht, ist da sinnvoller und effektiver kurz nen Staffi zu fragen , um mehr ging es hier auch nicht.

LG Chris

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Do 3. Okt 2013, 15:37
von Tsubaki Sura
Minato Uzumaki hat geschrieben:[...]steht [...] auf der To-Do [...]


Damit ist für mich die Frage auch schon beantwortet.
Ich dachte das man, da 3 Monate schon verstrichen sind es vielleicht ganz hätte übersehen oder vertan, kann ja passieren, wir sind alle Menschen, deshalb hatte ich noch einmal nachgefragt ^^. Also nix mit Shitstorm.

Vielen Dank und GlG
Rico

Re: Einhaltung der Regeln zu Einwortgenjutsu

Verfasst: Sa 31. Mär 2018, 13:54
von Winry Rokkuberu
Archiv da uralt und nicht aktuell